Auf eine Mietkaution sollte man nicht verzichten – Anlage auf Vermieter!
Der Vermieter vertraut seinem Mieter bei der Vermietung von Wohnraum einen großen Vermögenswert an. Haus & Grund empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, sich als Sicherheit hierfür eine Mietkaution geben zu lassen. Die Anlage gem. § 551 BGB als Spareinlage auf den Namen des Vermieters getrennt von seinem Vermögen bringt gegenüber anderen Mietkautionen wesentliche Vorteile:
Der Vermieter kann auf die Mietkaution zugreifen, ohne dass der Mieter dies blockieren kann.
Die Mietkaution kann auch noch nach der sehr kurzen Verjährungsfrist in Anspruch genommen werden.
Einfach
Ihr Aufwand reduziert sich auf ein Minimum:
schnelle Kontoeröffnung über PostIdent oder über Ihren badischen Haus & Grund Verein
keine laufende Sparbuchverwaltung
alle erforderlichen Schreiben (z.B. Steuerbestätigung und Abrechnung für Mieter) erstellt die Bank für Sie
Sicher
Anlage ohne Risiko
Ihre Mietkaution einschließlich aller Zinsen sind durch das Bankhaus J. Faisst OHG und zusätzlich zu 100 % durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken garantiert.
rechtssicher – auf den Namen des Vermieters getrennt von seinem Vermögen gem. § 551 BGB
Kostenfrei
Die Anlage Ihrer Mietkaution ist im Gegensatz zu vielen anderen Banken beim Bankhaus J. Faisst OHG kostenfrei*.
* PostIdent-Gebühren (EUR 6,50) werden bei Erstanlage berechnet.
Erstanlage mit PostIdent
Sie gehen bei Ihrer ersten Mietkautionsanlage mit dem ausgefüllten Kontoeröffnungsformular, dem PostIdent-Coupon und Ihrem Personalausweis zu Ihrem Postamt, unterschreiben diesen und lassen Ihre Identität über das PostIdent-Verfahren bestätigen*.
Ab der zweiten Anlage genügt die Übersendung eines Kontoeröffnungsformulars an die Bank.
Antrag bei Ihrem Haus & Grund-Verein
Mitglieder eines badischen Haus & Grund-Vereins können die Anlage Ihrer Mietkaution gebührenfrei bei ihrem Haus & Grund-Verein beantragen.