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Pressemitteilung vom 12.08.2014
BGH entscheidet über Grenzen für Mieterhöhungen
Haus & Grund kritisiert Wohnungspolitik nach GutsherrenartDer Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit der Frage auseinandersetzen, welche juristischen und empirischen Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Landesregierungen die Mieterhöhungsspielräume in bestehenden Mietverhältnissen zusätzlich begrenzen dürfen. Der Eigentümerverband
Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann erläuterte das Engagement heute in Berlin: „Der Berliner Senat hat im Mai 2013 für das gesamte Stadtgebiet kurzerhand den Wohnungsnotstand erklärt und die Grenze für Mieterhöhungen abgesenkt – wohlwissend, dass nur wenige Teile der Stadt betroffen sind. Gleichzeitig verwendet das Land die Wohnungsbauhilfen des Bundes nicht dazu, das Wohnungsangebot in den begehrten Berliner Bezirken zu erhöhen. Diese Wohnungspolitik nach Gutsherrenart in Berlin soll nun höchstrichterlich untersucht werden.“
Seit dem 19. Mai 2013 dürfen in ganz Berlin Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal
Der Fall: Der Vermieter einer Wohnung im Berliner Stadtbezirk Wedding klagt ursprünglich gegen seinen Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung um
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