Einfach online unterschreiben und Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren! Wir sind ab sofort dabei.
» Weitere Informationen
» Weitere Informationen
Menü
- Online-Produkte
- Aktuelles
- Pressemeldungen
- Förderungen
- WohnKlima-Panel
- Themenarchiv
- Immobilien-GbR
- Feuchtigkeitsschäden
- Wasserstoff statt Gas?
- Optionen für den Altbau
- Neue Gesetzgebung
- Grundsteuer-Musterverfahren
- Umbau der Eigentumswohnung
- Gebäudeenergiegesetz
- Legionellenprüfung
- Einkommensteuer
- Mieten oder kaufen?
- Wärmerückgewinnung
- Aus Teil- mach Wohneigentum
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
- Handwerkervertrag
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Etagenheizung defekt
- Fassade sanieren
- Das geänderte Gebäudeenergiegesetz
- Vorsorgevollmacht
- Analyse Indexmieten
- Preisentwicklung
- CO2-Rechner
- Kunden-Login
- Registrierung
- Kompetenzteam
- Datenschutzhinweis
Topthemen
Muster anzeigen
Pressemitteilung vom 29.07.2015
Undichtes Dach Ursache für Schaden an Eigentumswohnung
Schadensersatzanspruch: ja oder nein?Das Dach des Hauses einer Eigentümergemeinschaft gehört allen Eigentümern. Wenn dieses Dach undicht ist und beispielsweise dadurch Wasser in die oberste Wohnung eindringt, stellt sich schnell die Frage nach einem Schadensersatzanspruch. Die Antwort hängt davon ab, ob die übrigen Wohnungseigentümer von dem undichten Dach wussten oder hätten wissen müssen, berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
War den anderen Wohnungseigentümern der Dachschaden nicht bekannt, bleibt der geschädigte Eigentümer auf seinen Kosten – beispielsweise für einen neuen Teppich – sitzen. Gegebenenfalls springt die Hausratversicherung ein. Anders verhält es sich nach Angaben von Haus & Grund, wenn die übrigen Wohnungseigentümer den Mangel am Dach kannten, aber diesen nicht beheben wollten oder einen entsprechenden Beschluss hinauszögerten. In diesem Fall hätte der geschädigte Eigentümer einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinschaft.
Downloads
Formulare & Nützliches für registrierte Haus & Grund-Kunden.
Zum Seitenanfang