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Pressemitteilung vom 27.03.2017
Jetzt den Garten in Ordnung bringen und Steuerbonus sichern
Wie der Fiskus an den Kosten beteiligt werden kannNach den letzten Nachtfrösten ist es nun an der Zeit, die Gärten wieder in Ordnung zu bringen. Wer dabei fremde Hilfe in Anspruch nimmt, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Grundsätzlich bietet das Steuerrecht
Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen der Steuerbegünstigung ist gerade bei Gartenarbeiten nicht eindeutig: Während Rasenmähen und die Grünschnittentsorgung üblicherweise als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt wird, wird die Gartengestaltung meist als Handwerkerleistung betrachtet. Eigentümer sollten also ihre Spielräume geschickt nutzen.
Abzugsfähig sind jeweils nur die Arbeits-, nicht die Materialkosten. Beides muss in der Rechnung klar getrennt sein. Neben einer Rechnung ist ein Nachweis über die unbare Zahlung Voraussetzung für die Anerkennung beim Finanzamt. Diese Belege sind auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen.
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