Das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Heiz-Hammer – was steckt dahinter?

Seitdem der (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) von Robert Habeck und vom BMWK zum schrittweisen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 vorliegt, erreichen uns zahlreiche Anfragen besorgter und erheblich verärgerter Eigentümer.

Über 80 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland gehören privaten Immobilieneigentümern. Die im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes enthaltenen Regelungen erfordern künftig hohe Investitionen und werden ohne Förderung viele Hausbesitzer vor allem im Gebäudebestand finanziell überfordern. Ein Anspruch auf Förderung ist jedoch im GEG-Entwurf nicht festgeschrieben. Viele Eigentümer haben daher zu Recht die Sorge, dass sie die Kosten, die aufgrund des Entwurfes ab 2024 auf Sie zukommen können, nicht schultern können. Damit verbunden ist die berechtigte Angst im Ergebnis die Immobilie, die als Altersvorsorge gedacht war, letztlich sogar zu verlieren. Auch für Mieterinnen und Mieter können die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen künftig erhebliche Kostensteigerungen bedeuten.

Auch Sie sind daher jetzt gefordert!

Sagen Sie Ihre Meinung! Nehmen Sie auf die weitere politische Willensbildung Einfluss. Wie geht das? Teilen Sie Ihre Sorgen und Vorbehalte der Politikerin oder dem Politiker aus Ihrem Wahlkreis, die Sie in Berlin vertreten mit und schreiben Sie ihr oder ihm. Wer das ist, können Sie hier herausfinden. Formulieren sie dabei gerne Ihre persönliche und individuelle Betroffenheit, damit die Abgeordneten mit den Folgen ihrer Entscheidung konfrontiert werden.


Sagen Sie Ihre Meinung!

Der vorliegende Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) lässt
viele Menschen besorgt zurück und lässt viele Fragen offen.

Ihr Einzelfall ist wichtig. Ihr Zuhause ist wichtig. Sie sind wichtig.

Sagen Sie dies der Politikerin oder dem Politiker, die Sie in
Berlin vertreten und schreiben Sie ihr oder ihm.

Schicken Sie uns eine Kopie, ein Fax oder eine Abschrift Ihres Briefes oder
Ihrer E-Mail und wir machen aus Ihren Fällen eine Brief-Sammlung.