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Kommentar
Heizungsgesetz abschaffen
Koalitionsverträge sind selten klar formuliert. Wenn sich die Beteiligten in zentralen Punkten nicht einigen können, lautet die Standardformel: „Wir prüfen.“ Diese Prüfaufträge sind das politische Feigenblatt für Unentschlossenheit. Umso bemerkenswerter ist, dass der aktuelle Koalitionsvertrag beim Thema Heizungsgesetz eine eindeutige Aussage trifft: Es soll abgeschafft werden.
Nun gibt es natürlich kein eigenes „Heizungsgesetz“. Gemeint sind die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die landläufig unter diesem Namen bekannt wurden. Ihre Abschaffung bedeutet daher, dass die Vorschriften, die unter dem Etikett Heizungsgesetz firmieren, wieder aus dem GEG zu streichen sind.
Kern dieser Regelungen ist die Verpflichtung, dass jede neu eingebaute Heizung künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Vorgabe war politisch umstritten, technisch kompliziert – und in der Praxis überflüssig. Denn bis zum Jahr 2045 will Deutschland klimaneutral sein und es sollen ohnehin keine fossilen Brennstoffe mehr eingesetzt werden. In diesem Zeitraum von zwanzig Jahren wird jeder Eigentümer im Durchschnitt höchstens einmal eine neue Heizung einbauen.
Das heißt: Jeder Eigentümer kann und wird schon aus eigenem Interesse auf eine Heizung setzen, die zukunftsfähig ist – also reparieren, was noch läuft, oder ersetzen, was nötig ist. Dafür braucht es kein bürokratisches Zwangsgesetz.
Deshalb ist jetzt klar, was zu tun ist: Das Heizungsgesetz muss abgeschafft werden – und zwar sofort.
